Inklusion

Grundgedanken der Montessori-Pädagogik

„Das innerste Problem der neuen Pädagogik besteht darin, jedem Kind das zu geben, was seine Gegenwart jeweils verlangt.“ (Maria Montessori)

Integration (heute Inklusion) ist mit der Gründung des Montessori-Vereins Regensburg 1994 als Satzungsziel formuliert. Darin sieht montessori regensburg einen pädagogischen Auftrag und eine bildungspolitische Verpflichtung. In der Satzung heißt es hierzu:

„Achtung vor der Einsicht in die Gleichwertigkeit aller Menschen. Jeder Mensch ist einzigartig und hat ein Recht auf Selbstbestimmung, Respekt, Würde, Bildung sowie die Verantwortung diese Rechte auch für andere zu gewährleisten.“ (Satzung, montessori regensburg e.V., Überarbeitung 2008)

In dieser Überzeugung integrieren wir Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen in unseren Einrichtungen und ermöglichen allen Kindern ein gemeinsames Lernen.

Mit dieser Zielsetzung ist montessori regensburg eine der Schulen, die das Anliegen des Montessori-Landesverband Bayern e.V.

„Montessorischule - eine Schule für alle“ seit vielen Jahren versucht zu verwirklichen.

„Integration heißt, dass Schüler/-innen verschiedener Altersstufen, Begabungen und Temperamente miteinander lernen können, mit verschiedenen Stärken und Schwächen und mit unterschiedlichem Lern und Entwicklungstempo.“ (Montessori- Landesverband, Positionspapier, Juli 2009)

Der Artikel 24 der UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen, den die Bundesregierung unterzeichnet hat, fordert ein „inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen“. Menschen mit Behinderungen dürfen in Zukunft nicht mehr aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden.

Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt mit anderen Personen Zugang zu einem inklusiven hochwertigen Grundschulunterricht und einer entsprechenden Sekundarbildung haben.

Dabei müssen angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse der Einzelnen getroffen werden und sie müssen die notwendige Unterstützung erhalten, damit die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung möglich ist. (Vereinte Nationen, Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung vom 13.12.2006)

Durch inklusive Pädagogik soll ein gemeinsames Leben und Lernen ermöglicht werden. Inklusive Leitprinzipien sind Chancengleichheit im Zugang zur Bildung und die individuelle Förderung bei individuellen Lernarrangements. Die Heterogenität der Menschen ist eine Selbstverständlichkeit und wird als Bereicherung erfahren. (Positionspapier des vds, Landesverband Bayern, 2009)

Das inklusive Schulmodell ist ein grundlegend humanistisches Anliegen,

„eine Art Zukunftsperspektive, vielleicht sogar eine Utopie“ (Reinhard Lelgemann, 2007) und diese Vision wollen wir umsetzen.

Basis für inklusives Arbeiten

  • Die Jahrgangmischung in ihrer Heterogenität bietet die Chance für die individuelle Entfaltung des Einzelnen in sozialer Gemeinschaft.
  • Das Prinzip der vorbereiteten Umgebung entspricht den individuellen besonderen Entwicklungs- und Lernbedürfnissen der Kinder.
  • Das Zwei-Pädagogen-System ermöglicht eine differenziertere Beobachtung, unterstützende Begleitung und kooperative Reflexion.
  • Pädagogen/-innen und Eltern entscheiden sich bewusst für eine Schule mit einem Konzept, das gemeinsame Erziehung und Bildung „für alle“ verwirklichen will.
  • Pädagogen/-innen mit einer zusätzlichen pädagogischen Qualifikation (Montessori-Diplom, Heilpädagogische Qualifikation) stellen das Kind und seine Entwicklungsbedürfnisse in den Mittelpunkt.
  • Als Schule in freier Trägerschaft stehen vielfältige Freiräume in der Wahl der Methoden und der Gestaltung der organisatorischen und inhaltlichen Seite des Unterrichts zur Verfügung.

Schulische Rahmenbedingungen / Organisation auf dem Weg zur Inklusion

Aufnahme in die Grundschule

  • Aufnahme von Kindern mit unterschiedlichen Förderbedürfnissen.
  • In der Regel ein bis zwei Kinder pro Jahrgang mit einem zum Zeitpunkt der Aufnahme festgestellten Förderbedarf durch ein pädagogisches Kompetenzteam und die entsprechenden Lehrkräfte in Zusammenarbeit mit der Einrichtung, die den Förderbedarf festgestellt hat.
  • Verteilung dieser Schüler/-innen mit Förderbedarf auf alle Grundschulgruppen unter persönlichen und fachlichen Gesichtspunkten. Die Wünsche der Kollegen/- innen sollten nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
  • Für jeden Schüler/ jede Schülerin sollte vor der Aufnahme an die Montessori-Schule durch die Eltern und mit Unterstützung der Schule eine Schulbegleitung beim Bezirk Oberpfalz, beim Amt für Jugend und Familie oder beim Landratsamt Regensburg beantragt werden.
  • In eine Gruppe soll nicht mehr als eine Schulbegleitung pro Kind (evtl. für zwei Kinder).
  • Eltern von Kindern mit Förderbedarf müssen bereit sein, aktiv an der Förderung ihres Kindes mitzuwirken. Dies setzt insbesondere die Bereitschaft voraus, ggf. eine Schulbegleitung zu beantragen, die notwendigen diagnostischen Maßnahmen durch Fachpersonen durchführen zu lassen und am „Runden Tisch“ regelmäßig teilzunehmen.

Verfahren während der Grundschulzeit

  • Wird im Laufe der Grundschulzeit ein Förderbedarf festgestellt, dann wird eine Diagnostik bzw. Einschätzung mit Unterstützung des Schulpsychologen/der Schulpsychologin veranlasst und in Absprache mit allen Beteiligten ein individueller Förderplan für das Kind erstellt.
  • An einem „Runden Tisch“, der sich aus Therapeuten/-innen, Eltern, Schulbegleiter/-innen, Freiarbeitslehrer/-innen, Lehrkraft, evtl. Mobiler Sonderpädagogischer Dienst oder Schulpsychologen/-in, evtl. Hortleitung und Fachkräften aus der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung zusammensetzt, werden die gemeinsamen Förderziele vernetzt und besprochen. Die Lernziele für die kommenden Monate werden in Form eines Förderplanes dokumentiert. Der Förderplan wird in den Schülerakt abgeheftet und an die Inklusionsbeauftragte der Schule zur Kenntnis weiter gegeben. Dieser „Runde Tisch“ sollte nach Möglichkeit zweimal im Schuljahr stattfinden.
  • Die Schule prüft gemeinsam mit den Eltern, ob das Kind aufgrund des diagnostizierten Förderbedarfs in der bisherigen Gruppe weiterhin gut integrierbar ist. Zudem wird mit den Eltern besprochen, ob die Unterstützung durch einen Schulbegleiter hilfreich sein könnte.
  • Bei einem im Einzelfall erforderlichen Wechsel in einen anderen weiterführenden Schultyp findet ein Gespräch mit den Eltern spätestens am Ende der 3. Klasse statt.
  • Eine Verlängerung der Grund- und Mittelschulzeit ist bei einem entsprechenden Beschluss durch den „Runden Tisch“ auch noch im letzten Grundschuljahr möglich.

Aufnahme in die Mittelschule

  • Am Ende der Grundschulzeit wird in einem Förderplangespräch in Erweiterung des Brückengesprächs mit Unterstützung der Inklusionsbeauftragten der Schule der weitere Verlauf der Schullaufbahn besprochen.
  • Seiteneinsteiger/-innen mit festgestelltem Förderbedarf werden zurzeit nicht aufgenommen.

Verfahren während der Mittelschulzeit

  • An einem „Runden Tisch“, der sich aus Therapeuten/-innen, Eltern, Schulbegleiter/-innen, Freiarbeitslehrer/-innen, Klassenlehrkräften, Fachlehrer/-innen, evtl. Mobiler Sonderpädagogischer Dienst oder Schulpsychologen/-in, ggf. Fachkräften der offenen Ganztagsschule und eventuell mit dem Schüler zusammensetzt, werden die Lernfortschritte und gemeinsamen Förderziele vernetzt und besprochen. Die Ziele für die kommenden Monate werden in Form eines Förderplanes dokumentiert. Der Förderplan wird in den Schülerakt abgeheftet und an die Inklusionsbeauftragte der Schule zur Kenntnis weiter gegeben. Dieser „Runde Tisch“ sollte nach Möglichkeit zweimal im Schuljahr stattfinden.
  • Es besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung der Mittelschulzeit in den Jahrgängen 5/6 bzw. 7/8 aus pädagogischen Gründen zu beschließen. Dies erfolgt im Rahmen des „Runden Tisches“.
  • Bei der Erstellung der Großen Arbeit werden Schüler/-innen mit festgestelltem Förderbedarf entsprechend unterstützt.
  • Es wird ein verbindliches, praxisorientiertes Lernangebot für Jugendliche mit Förderbedarf angeboten. Dabei wird auf Inklusion geachtet, indem die Projekte teilweise auch Jugendlichen ohne Förderbedarf offen stehen. Eine weitere Möglichkeit zur Unterstützung für die Praktikumssuche und Begleitung bietet der Integrationsfachdienst ifd.

Folgende Inklusionsprojekte werden derzeit durchgeführt:

  • In 5./ 6.: Pausenverkauf, Fahrradwerkstatt, Bau von Nistkästen und weitere Projekte (Assistenz des Hausmeisters, Assistenz der Hauswirtschaftlehrerinnen, Gartenarbeit, Unterstützung in der Verwaltung, Catering für Geburtstage, Feste usw.). Diese Angebote sind für Jugendliche mit Förderbedarf verbindlich.
  • In 7./ 8.: Praxistag in einem dafür geeigneten Betrieb (Richtung Berufsorientierung) – der Verlauf des Praktikums wird präsentiert – die gemachten Erfahrungen werden verschriftlicht.
  • In 9.: mindestens zwei Blockpraktika (je 14 Tage), um eine frühzeitige Beziehung zu Betrieben aufzubauen- das Praktikum wird in der Gruppe vorgestellt. Zudem erfolgt eine individuellere Betreuung während der Berufsberatung, insbesondere im Hinblick auf Angebote im Bereich der beruflichen Rehabilitation für Schulabgänger mit Förderbedarf (Ausbildung in einer überbetrieblichen Einrichtung, ausbildungsbegleitende Hilfen, Integrationsfachdienst – Berufsorientierung individuell (BI) usw.).

Räumliche und sachliche Bedingungen auf dem Weg zur Inklusion

  • Die Räumlichkeiten und die Ausstattung ermöglichen differenzierte Lernangebote in Absprache mit Therapeuten/-innen, Mobiler Sonderpädagogischer Dienst, Schulpsychologen/-in, Schulbegleiter/-innen und Inklusionsbeauftragten der Schule.
  • Es wird eine adäquate Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln insbesondere im Hinblick auf die erhöhten Anforderungen beim materialgeleiteten Lernen in heterogenen Gruppen sichergestellt.

Personelle Besetzung auf dem Weg zur Inklusion

  • Es erfolgt eine gesicherte Unterstützung der Gruppenleitung durch einen qualifizierten Schulbegleiter (z.B. Klassenlehrer/-innen, Heilpädagogen/-innen, Therapeut/-innen, Erzieher/-innen, Kinderpfleger/-innen…) sowie eine interdisziplinäre Einbindung von Therapeuten/-innen und Fachdiensten.
  • Zusätzlich steht eine qualifizierte Fachkraft sowohl für die Grundschule als auch die Mittelschule für besondere Projekte zur Verfügung.
  • Entsprechend den besonderen Bedürfnissen der Schüler/-innen können zusätzlich Praktikanten/-innen bzw. FSJler oder Personen vom Bundesfreiwilligendienst eingesetzt werden.
  • Die Montessori-Schule Regensburg hat einen Pool mit externen Therapeuten/-innen aufgebaut, die engmaschig mit der Schule zusammenarbeiten. Diese Experten können Eltern zur gezielten Förderung (ärztlich verordnet und über die jeweilige Krankenkasse finanziert) ihres Kindes von Seiten der Schule empfohlen werden.

Fort- und Weiterbildungen auf dem Weg zur Inklusion

  • Die besonderen Anforderungen des gemeinsamen Unterrichts begründen einen spezifischen Bedarf an Fort- und Weiterbildungen und kollegialen Hospitationen für die beteiligten Pädagogen/-innen.
  • Schulinterne Fortbildungen zu den Themen LRS, Dyskalkulie, ADHS und sonstigen Lernbeeinträchtigungen werden regelmäßig angeboten.
  • Grundlegende sonderpädagogische Kenntnisse sowie didaktisch-methodische Kompetenzen im Hinblick auf Heterogenität können über externe und interne Fortbildungen erworben werden.
  • Feste Ansprechpartnerin für Eltern, Pädagogen/-innen, Schulbegleiter/-innen und sonstige beteiligte Berufsgruppen ist die Inklusionsbeauftragte der Schule.

Elternarbeit

  • Es erfolgt am ersten Elternabend eine Vorstellung dieses Konzepts und unserer Vision eines inklusiven Schulsystems für alle Eltern.
  • Die Zustimmung der Eltern zum inklusiven Konzept erfolgt im Aufnahmevertrag.
  • Ziel ist eine größtmögliche Transparenz im Hinblick auf die Aufnahme und Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf.
  • Gemeinsames Ziel ist ein von Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft geprägtes Zusammenwirken von Pädagogen/-innen, Therapeuten/-innen und Eltern.
  • Die Eltern werden über die Entwicklung ihres Kindes wie auch der Gesamtgruppe, in die das Kind integriert ist, in Form des „Runden Tisches“ fortlaufend informiert.
  • Es erfolgt zudem eine regelmäßige Thematisierung des Inklusionsauftrags bei Elternabenden und Auftaktveranstaltungen.

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